Unsere Beobachtungen und viele Gespräche mit Rechtsanwälten haben ergeben, dass eine Top Platzierung in Googles kostenlosen Teil wertvoller ist als eine Werbekampagne. Wieso ist das so?
Immer mehr Unternehmer und Kanzlei-Betreiber erkennen, dass Top Platzierungen bei Google Mandantsanfragen bedeuten. Eine bezahlte Werbeanzeige kostet für jeden einzelnen Klick bzw. Homepage Besucher Geld.
Da die Werbung bei Google nach dem Prinzip einer Auktion aufgebaut ist, führt das bei einer steigenden Anzahl von Werbetreibenden zwangsläufig zu höheren Klickpreisen.
Ein und dieselbe Werbeanzeige hat vor einigen Jahren in Google nur halb so viel gekostet – und es ist davon auszugehen, dass dieselbe Anzeige in ein paar Jahren doppelt so viel kosten wird wie heute.
Im Gegensatz dazu kostet eine einmal erreichte Top Platzierung im kostenlosen Teil von Google kein Geld. Warum machen dann Kanzleien überhaupt Werbung bei Google, wenn es auch eine kostenlose Variante gibt?
Eine Werbeanzeige verhilft einem sofort über Nacht zu Website Besuchern, während man sich kostenlose Top Positionen in Google oft mühevoll erarbeiten muss.
Zum anderen kann es Sinn machen, die eigene Kanzlei Homepage so lange zu bewerben, bis man die eigenen Ziele in Bezug auf die kostenlose Platzierung bei Google erreicht hat.
Mithilfe einer bezahlten Werbeanzeige kann man sehr schnell testen, ob es sich lohnen würde, für eine bestimmte Suchwort Kombination im kostenlosen Teil von Google ganz weit oben gelistet zu werden.
Zusammenfassend kann man sagen, dass sowohl bezahlte Werbekampagnen bei Google als auch die Optimierung für den kostenlosen Teil bei Google je nach Situation und Zielsetzung Sinn machen.