Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den gekündigten Arbeitnehmer, die einen finanziellen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes bieten soll. Sie hilft, das wegfallende Einkommen zumindest teilweise abzufedern. Diese Zahlungen müssen zwar versteuert werden, sind jedoch sozialabgabenfrei, was bedeutet, dass der Nettobetrag häufig höher ist als bei einer regulären Lohnzahlung.
Grundsätzlich gibt es jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. In der Regel erhalten Arbeitnehmer eine solche Zahlung nur unter bestimmten Umständen – zum Beispiel, wenn im Unternehmen Sozialpläne oder Tarifverträge Abfindungen festschreiben oder der Arbeitgeber freiwillig eine Abfindung anbietet, um mögliche rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.